FAQ

Wird für eine Produktion zwingend eine GEMA-Anmeldung benötigt?

Nein, nur wenn die Autoren der Musikstücke, also die Komponisten und Texter bzw. die Bearbeiter der Werke selbst GEMA-Mitglieger sind. Oder wenn Musikstücke oder Teile daraus verwandt werden, die GEMA-geschützt sind, also als Urheber GEMA-Mitglieder haben.

Wird bei der Produktion in jedem Fall eine Freistellung benötigt?

Ja, auch wenn am Werk keine GEMA-Mitglieder beteiligt sind, benötigt das Presswerk eine Freistellung, die von der GEMA auch in diesem Fall auf Antrag ausgestellt wird.

Erhebt die GEMA bei der Produktion in jedem Fall Gebühren?

Nein, nur wenn GEMA-geschützte Werke oder Teile daraus verwandt werden.

Übernimmt flieger-records die komplette GEMA-Anmeldung?

Nein, wir übernehmen auf Wunsch den sogenannten Freistellungsantrag bei der GEMA, die von den Presswerken verlangt wird. Die eigentliche Werke-Anmeldung, die später erfolgen kann, wird von einem am Werk beteiligten Künstler oder Bearbeiter durchgeführt.

Wie rechnet die GVL ab?

Die GVL schüttet einen Teil ihrer Einnahmen aus Sendungen etc. an die Künstler, mit denen sie einen Wahrnehmungsvertrag hat, aus. Der andere Teil geht an die Plattenfirmen, also label-code Inhaber.

Hat der Künstler auch ohne Wahrnehmungsvertrag die Möglichkeit, anteilig Vergütungen aus den Sendeerlösen zu bekommen?

Im Prinzip nein, wir schließen allerdings im Rahmen unseres Vertrages diese Möglichkeit ein, sodass wir bei durchgeführten titelgenauen Einzelabrechnungen bis zu 90% unserer Einnahmen an die Künstler ausschütten.

Wie funktioniert die titelgenaue Abrechnung mit der GVL?

Jedem Musikstück wird auf dem Datenträger ein sogenannter ISRC zugeteilt, der vom Plattenlabel vergeben wird. Danach wird jeder Titel von uns zur Einzelabrechnung angemeldet. Auf diesem Weg sind die Einnahmen eindeutig zuzuordnen. Ab Verteilungsjahr 2017 rechnet die GVL nur noch titelgenau ab.

Bekommt das Plattenlabel bei jeder Sendung von Musikstücken Einnahmen?

Nein, es fallen zwar bei jeder Musiksendung Gebühren an, die vom Sender an die GVL entrichtet werden. Ausgeschüttet wird aber nur für die Musikstücke, die bei Sendern gespielt wurden, die im aktuellen Verteilungsplan der GVL aufgeführt sind.

Was ist das Musik Promotion Network?

Das Musik Promotion Network ist ein das PhonoNet angeschlossene System, mit dem Tonträger online bei Musiksendern, Redaktionen etc. promotet werden können, die erfassten Titel können auch direkt aus dem System gesendet werden. Z.Zt. sind über 3000 Adressaten über dieses Sytem erreichbar. Es gibt ein „Grundpaket“ für die öffentlich rechtlichen Anstalten, andere Adressaten sind zusätzlich frei dazu wählbar.